Posted on 4. August 2017 by SWB Das VG Ansbach entschied, dass die Versetzung eines Gymnasialschülers der 9. Jahrgangsstufe aus einer Hochbegabtenklasse in eine Parallelklasse rechtmäßig erfolgte (Az. AN 2 K 17.00250). ———————- Quelle: DATEV eG