Versetzung eines Schülers aus einer Hochbegabtenklasse bestätigt

Das VG Ansbach entschied, dass die Versetzung eines Gymnasialschülers der 9. Jahrgangsstufe aus einer Hochbegabtenklasse in eine Parallelklasse rechtmäßig erfolgte (Az. AN 2 K 17.00250).

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Quelle: DATEV eG