Whistleblower-Richtlinie: Konsultation zur Bewertung der Richtlinie

Die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 sieht vor, dass die EU-Kommission das EU-Parlament und den Rat einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie vorlegt. Dabei soll u. a. bewertet werden, ob die Vorschriften funktionieren und ob ggf. zusätzliche Maßnahmen bzw. Änderungen auf weitere Rechtsakte notwendig sind.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 22.08.2025

Die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 sieht vor, dass die EU-Kommission bis 17.12.2025 EU-Parlament und Rat einen Bericht zur Umsetzung der Richtlinie vorlegt. Dabei soll u. a. bewertet werden, ob die Vorschriften funktionieren und ggf. zusätzliche Maßnahmen bzw. Änderungen, wie eine Ausweitung des Anwendungsbereiches auf weitere Rechtsakte, notwendig sind (z. B. Verbesserung der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer). Des Weiteren sollte der Bericht auf die bestehenden Kooperationsmechanismen und die Zusammenarbeit bei Verstößen im grenzüberschreitenden Bereich eingehen.

Zur Vorbereitung des Bewertungsberichts konsultiert die EU-Kommission bis zum 18.09.2025 die breite Öffentlichkeit zu Fragen wie u. a. der Wirksamkeit, Effizienz und Relevanz der Richtlinie sowie auch zu ihrem Mehrwert. Zur Ergänzung der Konsultation wird sie zudem eine Studie in Auftrag geben. Für das erste Quartal 2026 ist die Vorlage einer Mitteilung angekündigt.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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