Zollkontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns im Jahr 2024

Die Bundesregierung hat zur Anzahl der im Jahr 2024 in den Bundesländern durchgeführten Arbeitgeberüberprüfungen in Bezug auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, differenziert nach Branchen, Stellung genommen (BT-Drs. 21/1425 bis 21/1440).

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.09.2025

Die Anzahl der im Jahr 2024 in den Bundesländern durchgeführten Arbeitgeberüberprüfungen in Bezug auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung des Zolls im Internet entnommen werden. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung (21/1425 bis 21/1440) auf Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke hervor (21/1267 bis 21/1282) hervor, die sich nach der Situation in allen 16 Bundesländern erkundigt hatte.

Die Zahl der Arbeitgeberüberprüfungen belief sich den Angaben zufolge auf 25.274, die Zahl der Personenüberprüfungen auf insgesamt 299.104. Die meisten Arbeitgeberüberprüfungen gab es im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (5.612) und im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (5.503). (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 390/2025

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