106.029 Steuernummern doppelt vergeben

Obwohl jedem Steuerpflichtigen laut Abgabenordnung nur eine Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet werden darf, ist es seit 2010 in 106.029 Fällen zur Vergabe mehrerer Nummern gekommen. Das teilt die Bundesregierung mit.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 31.03.2014

 

Quelle: hib-Nr. 166/2014

Obwohl jedem Steuerpflichtigen laut Abgabenordnung nur eine Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet werden darf, ist es seit 2010 in 106.029 Fällen zur Vergabe mehrerer Nummern gekommen. Diese Mehrfachzuweisungen würden durch Stilllegung der überzähligen Steuer-Identifikationsnummern bereinigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/929) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/712). Die Zuordnung einer Steuer-Identifikationsnummer zu mehr als einer Person sei „softwareseitig“ ausgeschlossen. Allerdings gebe es den Sachverhalt der „Datenvermischung“, schreibt die Bundesregierung. Das bedeute, dass zu einer Steuer-Identifikationsnummer die Daten zu mehr als einem Steuerpflichtigen gespeichert seien. Dazu lägen 2.500 Hinweise vor, von denen 440 Hinweise aufgeklärt worden seien.

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Quelle: DATEV eG