Besteuerung der Alterseinkünfte
27 % der Rentenempfänger zahlten 2015 Einkommensteuer
Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.06.2019
Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde 2005 im Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.
Die obigen Angaben stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen und der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen ist erstmalig für das Veranlagungsjahr 2015 verfügbar und wird zukünftig jährlich veröffentlicht. Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
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