75 Länder leiten WTO-Verhandlungen über den elektronischen Handel ein
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.01.2019
In den letzten zwei Jahrzehnten ist der inländische und grenzüberschreitende elektronische Geschäftsverkehr sehr stark gewachsen. Trotz dieser rasanten Zunahme des elektronischen Handels gibt es in der WTO keine spezifischen multilateralen Regeln, die diese Art von Handel regeln. Unternehmen und Verbraucher müssen sich stattdessen auf ein Flickwerk von Regeln verlassen, die von einigen Ländern in ihren bilateralen oder regionalen Handelsabkommen vereinbart wurden.
Die WTO-Regeln für den elektronischen Geschäftsverkehr zielen darauf ab, die Chancen zu verbessern und die Herausforderungen des elektronischen Geschäftsverkehrs sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern anzugehen. Die Verhandlungen sollten zu einem multilateralen Rechtsrahmen führen, auf den sich Verbraucher und Unternehmen, insbesondere kleinere, verlassen können, um den Kauf, Verkauf und die Abwicklung von Online-Geschäften einfacher und sicherer zu machen.
Die neuen Regeln würden zum Beispiel:
- das Vertrauen der Verbraucher in die Online-Umgebung zu verbessern und Spam bekämpfen.
- Barrieren beseitigen, die grenzüberschreitende Verkäufe verhindern.
- die Gültigkeit von elektronischen Verträgen und Signaturen gewährleisten.
- Zölle auf elektronische Übermittlungen dauerhaft verbieten.
Die Entscheidung bestätigt die zentrale Rolle der WTO im internationalen Regelwerk.
Der Verhandlungsprozess soll im März 2019 starten. Er steht anderen WTO-Mitgliedern offen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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