Der Bundesrat billigte das Gesetz, mit dem der Bundestag das sogenannte ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) aufhebt. Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordern er die Bundesregierung jedoch auf, zu prüfen, welche der bereits erhobenen Daten im Zusammenhang mit ELENA zu löschen sind.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 04.11.2011
Die Länder billigen das Gesetz, mit dem der Bundestag das sogenannte ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) aufhebt. Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordern sie die Bundesregierung jedoch auf, zu prüfen, welche der bereits erhobenen Daten im Zusammenhang mit ELENA zu löschen sind. Die notwendigen Gesetzentwürfe sollen unverzüglich vorgelegt werden.
Hintergrund der Aufhebung von ELENA sind Probleme mit der qualifizierten elektronischen Signatur und das notwendige Sicherheitsniveau im Bereich der Datenschutzanforderungen. Es hat sich gezeigt, dass die hierdurch entstehenden Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung unverhältnismäßig sind.
Das Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises finden Sie auf der Homepage des Budnesrats
Quelle: Bundesrat
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