Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich verbessern und die Integration von in Deutschland lebenden Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt fördern soll.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 04.11.2011
Der Bundesrat hat am 04.11.2011 einem Gesetz zugestimmt, das die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich verbessern und die Integration von in Deutschland lebenden Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt fördern soll. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Im Rahmen einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den Vollzug des Gesetzes in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei offensichtlichem Anpassungsbedarf unverzüglich gesetzgeberisch tätig zu werden.
Das Gesetz sieht einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von aus- und inländischen Berufsqualifikationen vor. Die europäischen Anerkennungsregeln sollen zudem im Grundsatz auch für Personen aus Drittstaaten bzw. in diesen erworbene Qualifikationen gelten, die bisher nicht berücksichtigt wurden.
Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Bundesrats.
Quelle: Bundesrat
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