Bei einem entgeltlichen Betriebserwerb ist eine übernommene Pensionsverpflichtung mit dem – anteiligen – Kaufpreis zu bewerten. Dieser Wert ist auch für die folgenden Bilanzstichtage maßgeblich, solange bis der sich nach § 6a EStG ergebende Wert erreicht ist. So entschied das FG Münster (Az. 9 K 1292/07).
FG Münster, Urteil 9 K 1292/07 vom 15.06.2011
Orientierungssatz
- Bei einem entgeltlichen Betriebserwerb ist eine übernommene Pensionsverpflichtung mit dem – anteiligen – Kaufpreis zu bewerten. Dieser Wert ist auch für die folgenden Bilanzstichtage maßgeblich, solange bis der sich nach § 6a EStG ergebende Wert erreicht ist.
- Der im Sinne des § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG „unmittelbar vorausgegangene Veranlagungszeitraum“ kann auch dann nicht mehrere Kalenderjahre zurückliegen, wenn zwischendurch ein Organschaftsverhältnis mit dem Verlustbetrieb als Organgesellschaft bestanden hat.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012733. |
Quelle: DATEV eG
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