Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung

Bei einem entgeltlichen Betriebserwerb ist eine übernommene Pensionsverpflichtung mit dem – anteiligen – Kaufpreis zu bewerten. Dieser Wert ist auch für die folgenden Bilanzstichtage maßgeblich, solange bis der sich nach § 6a EStG ergebende Wert erreicht ist. So entschied das FG Münster (Az. 9 K 1292/07).

FG Münster, Urteil 9 K 1292/07 vom 15.06.2011

Orientierungssatz

  1. Bei einem entgeltlichen Betriebserwerb ist eine übernommene Pensionsverpflichtung mit dem – anteiligen – Kaufpreis zu bewerten. Dieser Wert ist auch für die folgenden Bilanzstichtage maßgeblich, solange bis der sich nach § 6a EStG ergebende Wert erreicht ist.
  2. Der im Sinne des § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG „unmittelbar vorausgegangene Veranlagungszeitraum“ kann auch dann nicht mehrere Kalenderjahre zurückliegen, wenn zwischendurch ein Organschaftsverhältnis mit dem Verlustbetrieb als Organgesellschaft bestanden hat.
Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5012733.

Quelle: DATEV eG

———————-

Quelle: DATEV eG