Neue Verordnung zur Außenhandelsstatistik entlastet Unternehmen von Bürokratiekosten

Bundeswirtschaftsminister Rösler hat die 16. Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung unterzeichnet. Damit wird die Schwelle für monatliche statistische Meldepflichten im Außenhandel mit EU-Mitgliedsländern ab dem 1. Januar 2012 angehoben.

BMWi, Pressemitteilung vom
10.11.2011

Der Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie, Dr. Philipp Rösler, hat die 16. Verordnung zur Änderung der
Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung unterzeichnet. Damit wird die
Schwelle für monatliche statistische Meldepflichten im Außenhandel mit
EU-Mitgliedsländern ab dem 1. Januar 2012 angehoben. Unternehmen sind künftig
erst dann verpflichtet, Informationen über ihre Ex- und Importe an das
Statistische Bundesamt zu übermitteln, wenn der Wert dieser Warenbewegungen
500.000 Euro überschreitet. Zurzeit liegt die Meldeschwelle noch bei 400.000
Euro.

Bundesminister Rösler: „Entbürokratisierung ist ein wichtiges
wirtschaftspolitisches Anliegen. Von der Anhebung der Meldeschwellen in der
Außenhandelsstatistik werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen
profitieren. Rund 7.000 Unternehmen – das sind etwa 11 Prozent der derzeit
Meldepflichtigen – werden ab Januar 2012 von der Auskunftspflicht befreit.
Insgesamt werden die Unternehmen dadurch knapp 8 Mio. Euro im Jahr an
Bürokratiekosten sparen. Die Entbürokratisierungspolitik in diesem Bereich wird
Schritt für Schritt umgesetzt. Weitere Schritte werden folgen.“

Quelle: BMWi

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