Scheiden sich Ehepartner, werden oft auch die Großeltern von ihren Enkeln getrennt. Ein Problem, das bei Sorgerechtsstreitigkeiten selten Beachtung findet. In einem Expertengespräch zum Thema „Trennung von den Großeltern durch Trennung der Eltern“ befasste sich die Kinderkommission des Bundestags mit diesem Aspekt.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung
vom 10.11.2011
Scheiden sich Ehepartner, werden oft
auch die Großeltern von ihren Enkeln getrennt. Ein Problem, das bei
Sorgerechtsstreitigkeiten selten Beachtung findet. In einem Expertengespräch zum
Thema „Trennung von den Großeltern durch Trennung der Eltern“ befasste sich die
Kinderkommission (Kiko) am 10.11.2011 mit diesem Aspekt.
Der Gesetzgeber
regelt die Rechte und Pflichten zwischen Großeltern und Enkeln nicht. „Im
Regelfall wird das Verhältnis durch die Eltern moderiert“, erläuterte Christian
Alt vom Deutschen Jugendinstitut. Einen Rechtsanspruch auf Umgang gebe es nicht.
Der Sachverständige stellte fest, dass mit der Abnahme traditioneller
Familienmodelle die Mannigfaltigkeit der Generationenbeziehungen steige. Also
nach Scheidung und Wiederverheiratung oder Trennung unverheirateter Paare die
Anzahl der Großeltern die Anzahl der Enkel im Regelfall übersteigt. Durch neue
Partnerschaften kämen auch neue Großeltern in die neuen Familienzusammenschlüsse
dazu. „Es kann vorkommen, dass einem Kind bis zu acht Großeltern
gegenüberstehen“, sagte Alt. Doch dieser Fall trete selten ein. Der
Wissenschaftler erklärte, dass in der Praxis oft nur „die Großeltern
mütterlicherseits eine enge Beziehung zu ihren Enkeln pflegen, während das
Verhältnis väterlicherseits oft verhalten ist“. Das liegt nach Ansicht Alts aber
nicht an den Großeltern: „Der Antrieb ist da, den Kontakt zu halten.“ Doch es
bedürfe einer Kultur des Umgangs, die sich die Eltern erarbeiten müssen, um mit
den Konsequenzen einer Trennung umgehen zu lernen. Das gelinge jedoch nicht
immer und führe schließlich zum Entzug familiärer Bindungen zu den Verwandten
der Ex-Partner.
Aus diesem Grund sah Christian Alt eine Aufgabe der
Politik darin, das Recht der Großeltern auf Umgang mit den Enkeln zu regeln. Als
mögliches Vorbild nannte er die bereits in der Familienpolitik umgesetzte
Stärkung der Umgangsrechte geschiedener Väter mit ihren Kindern gegenüber den
Müttern.
Rita Boegershausen von der Bundesinitiative Großeltern sah eine
Ursache des Entzugs der Enkel von ihren Großeltern darin begründet, dass die
Kinder nicht im Mittelpunkt bei Scheidungsfragen stehen, sondern Mittel seien.
„Die Begleitindustrie setzt sich nicht für die Interessen der Kinder ein“,
kritisierte sie scharf und erläuterte, dass Gutachter, Anwälte und Richter nicht
genügend zur Deeskalation von Streitigkeiten beitragen würden. Sie forderte die
Schaffung eines Ombudsmannes, der schon frühzeitig eingreifen sollte, wenn
heftiger Trennungsstreit vor Gericht zum Nachteil anderer Familienmitglieder das
Zusammenleben verhindere. „Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater und sie
haben ein Recht auf die gesamte Familie“, sagte Boegershausen.
Helga
Krull vom Großelterndienst Berlin berichtete von der Vermittlung sogenannter
Wunschgroßeltern. Ein Ausweg für Großeltern, die keinen Kontakt mehr zu ihren
Enkeln haben. Rund 500 Freiwillige würden sich in Berlin in rund 600 Familien
auf diese Weise circa 800 Kindern annehmen. „Sie können Zeit schenken und die
Eltern profitieren davon“, sagte Krull. Bei dieser Form der
Wunschgroßeltern-Wunschenkel-Beziehung stehe die Betreuungsfunktion im
Mittelpunkt. Die Mütter würden davon profitieren, weil sie ohne diese konkrete
Unterstützung oft keinen Beruf ausüben könnten.
Quelle: Deutscher Bundestag
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