BRAK: Keine Wiedereinführung des Fiskusprivilegs

Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2011 den Entwurf eines Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung beschlossen. Die BRAK hat dazu Stellung genommen.

BRAK, Pressemitteilung vom
10.11.2011

Der Deutsche Bundestag hat am
27.10.2011 den Entwurf eines Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes in der
vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung beschlossen. Die Neuregelungen sollen
unter anderem die Richtlinie des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei
der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und
sonstige Maßnahmen (Richtlinie 2010/24/EU) umsetzen.

Die vom Bundesrat
vorgeschlagenen Änderungen in § 38 EStG und § 226 AO, durch die der Fiskus
gegenüber anderen Gläubigern deutlich besser gestellt werden sollte, sind nicht
vom Bundestag beschlossen worden. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme die
Vorschläge des Bundesrates ebenso kritisiert wie zahlreiche Wirtschafts- und
Verwalterverbände. Der Fiskus sei ein wichtiger Gläubiger unter vielen anderen
ebenso wichtigen Gläubigern, der keine besondere Schutzwürdigkeit für sich in
Anspruch nehmen könne, heißt es in der Stellungnahme der BRAK. Er genieße im
Übrigen bereits jetzt gegenüber privaten Gläubigern viele Vorteile, eine weitere
Bevorteilung widerspreche dem Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung.

In
einer weiteren Regelung wird klargestellt, dass Aufwendungen für eine erstmalige
Berufsausbildung oder ein Erststudium nicht steuerlich absetzbar sind. Damit
reagiert der Gesetzgeber auf ein Urteil des BFH. Der als Sonderausgaben
abziehbare Höchstbetrag wird dafür von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht.

Quelle: BRAK

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