BFH: Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Nachweis der nahezu ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Kraftfahrzeuges bei der Anwendung des § 7g EStG außer durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch auch auf andere Weise geführt werden kann (Az. III R 62/19).

BFH, Urteil III R 62/19 vom 15.07.2020

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen.

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