BFH: Zuwendungsgegenstand bei mehrmonatiger Reise mit zugebuchten Leistungen

Der BFH hatte bzgl. der Schenkungsteuer bei einer gemeinsamen Luxus-Kreuzfahrt zu entscheiden, ob die Verschaffung von Reiseleistungen im Fall des sog. gemeinsamen Konsums eine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellt (Az. II R 24/18).

BFH, Urteil II R 24/18 vom 16.09.2020

Leitsatz

Mehrere Steuerfälle erfordern grundsätzlich entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder – bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück – die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen, sowie eine gesonderte Steuerfestsetzung für jeden einzelnen Lebenssachverhalt (Steuerfall).

Powered by WPeMatico