BFH zur Haftung der Erben für Kindergeldrückforderungsanspruch – Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BFH

Der BFH entschied zum Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege der Familienkasse gegen die Erben des Kindergeldberechtigten mit Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken (Az. VII S 3/21).

BFH, Beschluss VII S 3/21 vom 11.02.2021

Leitsatz

Macht die Familienkasse einen Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege gegen die Erben des Kindergeldberechtigten geltend und haben diese ihren jeweiligen Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken, sodass für die Klagen der Erben gegen die Haftungsbescheide gemäß § 38 Abs. 2a FGO unterschiedliche Gerichte zuständig sind, kann der BFH auf Antrag unter entsprechender Anwendung von § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO ein Gericht als das zuständige FG bestimmen.

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