BFH: Einheitsbewertung eines Supermarkts (Altbundesgebiet)

Der BFH hat bzgl. der Ermittlung des Einheitswerts eines Gebäudes mit Flachdach zu der Frage Stellung genommen, in welchem Umfang der Rauminhalt von Flachdachbauten oberhalb aufgehängter Decken (sog. Staubdecken) in die Ermittlung des Gebäudewerts Eingang findet (Az. II R 27/18).

BFH, Urteil II R 27/18 vom 14.10.2020

Leitsatz

  1. Bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswerts eines Flachdachgebäudes im Altbundesgebiet ist das von den Außenwänden des Gebäudes gänzlich umschlossene Raumvolumen voll anzurechnen.
  2. Befinden sich unterhalb des Dachs Versorgungsleitungen, die mittels einer abgehängten Decke der Sicht entzogen sind, steht dies der Vollanrechnung nicht entgegen.

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