BFH: Einheitsbewertung eines SB-Markts (Beitrittsgebiet)

Der BFH hat bzgl. der Ermittlung des Einheitswerts eines Gebäudes mit Walmdach im Beitrittsgebiet zu der Frage Stellung genommen, wie der Umfang nicht ausgebauter Dachräume bei abgehängten Decken (sog. Staubdecke) unter dem Niveau der Dachkante bzw. dem Ringanker eines Gebäudes zu bestimmen ist (Az. II R 4/19).

BFH, Urteil II R 4/19 vom 14.10.2020

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.10.2020 II R 27/18

Leitsatz

  1. Für die Ermittlung der Gebäudenormalherstellungskosten eines SB-Markts im Beitrittsgebiet ist der Raum unterhalb der Traufe voll anzurechnen.
  2. Befinden sich unterhalb der Traufe Versorgungsleitungen, die mittels einer abgehängten Decke der Sicht entzogen sind, steht dies der Vollanrechnung nicht entgegen.

Powered by WPeMatico