BFH: Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Zinszahlungen aus Wandelanleihen, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind, beschränkt steuerpflichtig und damit kapitalertragsteuerpflichtig sind (Az. I R 6/18).

BFH, Beschluss I R 6/18 vom 13.07.2021

Leitsatz

Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung.

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