BFH zur erbschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG auch dann Anwendung findet, wenn beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft durch Tod der Abfindungsanspruch der Erben den Wert der Beteiligung übersteigt (Az. II R 2/19).

BFH, Urteil II R 2/19 vom 08.06.2021

Leitsatz

  1. Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt.
  2. Dies gilt auch für den Fall, dass der fortsetzende Gesellschafter zugleich Erbe des ausgeschiedenen Gesellschafters ist.

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