BFH zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG

Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG bestehen lt. BFH auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Az. VI R 20/23).

BFH, Urteil VI R 20/23 vom 20.03.2025

Leitsatz

Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Quelle: Bundesfinanzhof

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