Anwalt haftet nicht für beschleunigten Verdienstwegfall

Eine Anwältin, die eine Berufungsfrist versäumt, haftet nicht für entgangene Bezüge, wenn das Rechtsmittel ohnehin erfolglos geblieben wäre. Auf diese Entscheidung des OLG Hamm weist die BRAK hin (Az. 28 U 7/25).

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