Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versicherte nicht mit Geschenken vom Kassenwechsel abhalten

Das LSG Bayern entschied, dass gesetzliche Krankenkassen wechselwilligen Versicherten keine Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteile ohne Rechtsgrundlage versprechen dürfen, um sie von einem Kassenwechsel abzuhalten (Az. L 5 KR 126/26 ER).

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