Aktuelles

95 % des Gesamtwerts steuerpflichtiger Erbschaften und Schenkungen 2025 in Westdeutschland

Bei Erbschaften und Schenkungen gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost und West. Im Jahr 2025 entfielen 95 % des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen auf die westlichen Bundesländer, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.09.2026

Pro Kopf wird im Westen mehr als viermal so viel vererbt und verschenkt wie im Osten

Bei Erbschaften und Schenkungen gibt es deutliche Unterschiede zwischen Ost und West. Im Jahr 2025 entfielen 95 % des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen auf die westlichen Bundesländer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Das waren 142,5 Milliarden Euro, die die Finanzverwaltungen veranlagt haben. In den östlichen Ländern und Berlin waren es 8,0 Milliarden Euro.

Im Westen werden pro Kopf 2.100 Euro vererbt und verschenkt, im Osten 500 Euro

In den östlichen Ländern und Berlin lebte Ende 2025 knapp ein Fünftel (19 %) der Bevölkerung Deutschlands, ihr Anteil an dem Gesamtwert der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen entsprach 5 %. Somit lag das steuerlich berücksichtigte vererbte und verschenkte Vermögen in den östlichen Ländern und Berlin mit knapp 500 Euro pro Kopf deutlich unter dem Wert in den westlichen Ländern. Dort wurden gut 2.100 Euro pro Kopf übertragen und steuerlich von den Finanzämtern veranlagt. Das war mehr als viermal so viel wie im Osten. Der gesamtdeutsche Schnitt lag im Jahr 2025 bei gut 1.800 Euro.

Festgesetzte Steuer durch Erbschaften und Schenkungen im Osten geringer

Die geringeren steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen wirken sich entsprechend auch auf die festgesetzte Steuer aus. Von den im Jahr 2025 insgesamt 21,4 Milliarden Euro festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland fielen entsprechend mit 20,4 Milliarden Euro 95 % in den westlichen Bundesländern an. In den östlichen Bundesländern und Berlin waren es 1,0 Milliarden Euro (5 %). Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Aufgrund von späteren Zahlungsflüssen, Änderungsfestsetzungen und Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG entspricht die festgesetzte Steuer nicht den Steuereinnahmen desselben Berichtsjahres.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Powered by WPeMatico

Newsletter-Anmeldung