Zu viel erhaltenes Gehalt – Behörde muss bei Rückforderung Verursachungsbeitrag berücksichtigen

Hat ein Beamter zu viel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung über die Rückforderung ihren Verursachungsbeitrag berücksichtigen. So entschied das BVerwG in zwei Fällen (Az. 2 C 15.10 und 2 C 4.11).

 

BVerwG, Pressemitteilung vom 26.04.2012 zu den Urteilen 2 C 15.10 und 2 C 4.11 vom 26.04.2012

 

Hat ein Beamter zu viel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung über die Rückforderung ihren Verursachungsbeitrag berücksichtigen.

 

 

Beamte haben überhöhte Gehaltszahlungen grundsätzlich zurückzuzahlen. Fällt der Behörde ein maßgeblicher Verursachungsbeitrag an der Überzahlung zur Last, kann es geboten sein, teilweise von der Rückforderung abzusehen, wenn es sich um über längere Zeit gezahlte geringe Beträge handelt, die der Beamte im Rahmen der allgemeinen Lebensführung verbraucht hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26.04.2012 entschieden.

 

 

In den beiden zu entscheidenden Verfahren hatten Beamte über fast zehn Jahre Beträge von monatlich ca. 50 Euro zu viel erhalten. Die „Überzahlungen“ waren auf Fehler im Bereich der Behörde zurückzuführen, hätten aber von den Beamten bemerkt werden müssen. Die Behörde verlangte die überzahlten Beträge in voller Höhe zurück. Die hiergegen erhobenen Klagen hatten in zweiter Instanz Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat die Fehler der Behörde als so schwerwiegend angesehen, dass teilweise von der Rückforderung abgesehen werden müsse.

 

 

Die Revisionen der Beklagten sind erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen bestätigt. Es hat für die Höhe der gebotenen Reduzierung in den vorliegenden Fällen 30 % als Orientierungsgröße genannt.

———————-

Quelle: DATEV eG