Elektronische Abgabe der Steueranmeldungen für Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer

Das BMF teilt mit, dass seit dem 1. Mai 2012 die Möglichkeit besteht, Versicherungsteuer- sowie Feuerschutzsteueranmeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Verwaltungsbehörde auf elektronischem Wege abzugeben.

 

BMF, Mitteilung vom 01.05.2012

 

Seit dem 1. Mai 2012 besteht die Möglichkeit, Versicherungsteuer- sowie Feuerschutzsteueranmeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Verwaltungsbehörde auf elektronischem Wege über das BZStOnline-Portal abzugeben.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern und dort unter der Rubrik „Versicherung- und Feuerschutzsteuer“, siehe „Elektronische Abgabe“.

 

Unter Anderem stellt das BZSt ein Merkblatt zum Verfahren zur Verfügung und verweist zu dem erforderlichen Zulassungsantrag.

———————-

Quelle: DATEV eG