Das BMF teilt mit, dass seit dem 1. Mai 2012 die Möglichkeit besteht, Versicherungsteuer- sowie Feuerschutzsteueranmeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Verwaltungsbehörde auf elektronischem Wege abzugeben.
BMF, Mitteilung vom 01.05.2012
Seit dem 1. Mai 2012 besteht die Möglichkeit, Versicherungsteuer- sowie Feuerschutzsteueranmeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Verwaltungsbehörde auf elektronischem Wege über das BZStOnline-Portal abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern und dort unter der Rubrik „Versicherung- und Feuerschutzsteuer“, siehe „Elektronische Abgabe“.
Unter Anderem stellt das BZSt ein Merkblatt zum Verfahren zur Verfügung und verweist zu dem erforderlichen Zulassungsantrag.
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Quelle: DATEV eG