Die EU-Richtlinie 2012/6/EU ist in Kraft getreten und ermöglicht den Mitgliedstaaten, Kleinstbetriebe von der Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu befreien sowie Vereinfachungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse zu gestatten. Der DStV hat das BMJ zu einer schnellen und weitestmöglichen Umsetzung der Erleichterungen aufgefordert.
DStV, Pressemitteilung vom 07.05.2012
Am 21.03.2012 hat die EU die Richtlinie 2012/6/EU veröffentlicht, welche den Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten gibt, im nationalen Recht Vereinfachungen für den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben zu regeln. Bedeutendste Neuregelung der Richtlinie ist die Möglichkeit, Kleinstbetriebe von der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse zu befreien, sofern eine Hinterlegung in einem staatlichen Register erfolgt. Der DStV hatte sich auf europäischer Ebene intensiv für eine solche Erleichterung eingesetzt, um den deutschen Mittelstand zu stärken.
Der DStV hat das BMJ aufgefordert, für eine schnelle Umsetzung der nunmehr möglichen Erleichterungen zu sorgen.
Die Eingabe an das BMJ finden Sie auf der Homepage des DStV.
———————-
Quelle: DATEV eG