Deutsche Unternehmen nehmen den Datenschutz mittlerweile wichtiger, aber offenbar noch nicht wichtig genug: Im vergangenen Jahr gab es in gut jedem vierten Großunternehmen (28 %) mindestens einen Verstoß gegen den Datenschutz, wie aus einer Umfrage von PwC unter 250 betrieblichen Datenschutzbeauftragten der 1.000 größten deutschen Unternehmen hervorgeht.
PwC-Studie: Unternehmen leisten sich Schwächen beim Datenschutz / Datendiebstahl bleibt seltene Ausnahme / EU-Datenschutzverordnung muss nachgebessert werden
PwC, Pressemitteilung vom 07.05.2012
Deutsche Unternehmen nehmen den Datenschutz mittlerweile wichtiger, aber offenbar noch nicht wichtig genug: Im vergangenen Jahr gab es in gut jedem vierten Großunternehmen (28 %) mindestens einen Verstoß gegen den Datenschutz, wie aus einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter 250 betrieblichen Datenschutzbeauftragten der 1.000 größten deutschen Unternehmen hervorgeht. Gleichzeitig sind immerhin 70 % der Befragten der Ansicht, dass Datenschutz in ihrem Unternehmen wichtig oder sehr wichtig genommen wird. In einer Vorläuferstudie aus dem Jahr 2010 teilten diese Einschätzung lediglich 56 % der Datenschutzbeauftragten.
Die allgemein höhere Aufmerksamkeit für den Datenschutz schlägt sich aber offenbar noch nicht ausreichend in konkreten betrieblichen Maßnahmen nieder. „Wir konstatieren nach wie vor, dass die Verstöße meist auf Unachtsamkeit und Unwissenheit zurückzuführen sind. Viele Mitarbeiter wissen noch nicht einmal, dass sie gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen“, kommentiert Birthe Görtz, Partnerin und Verantwortliche für das Thema Datenschutz bei PwC.
So halten gut 70 % der Befragten einen fahrlässigen Umgang mit Daten für eine der häufigsten Ursachen von Datenschutzverletzungen, 60 % führen die Vorfälle vor allem auf mangelnde Kenntnisse der Mitarbeiter zurück. Einen gezielten Datendiebstahl durch Beschäftigte oder Angriffe von außen halten lediglich sechs % der Datenschutzbeauftragten in ihrem Unternehmen für relevant.
Mehrheit hält Datenschutz-Budget für ausreichend
Ungeachtet der festgestellten Defizite halten die Datenschutzbeauftragen verstärkte Investitionen in ihren Verantwortungsbereich nicht für notwendig. Mehr als drei Viertel (76 %) der Befragten sind mit ihrem Budget zufrieden. Auch die Personalausstattung hält eine Mehrheit von knapp zwei Dritteln der Datenschutzbeauftragten für ausreichend. Tatsächlich stellen die Unternehmen mittlerweile mehr personelle Ressourcen bereit: 2011 wurden die Datenschutzbeauftragten von durchschnittlich 1,9 Vollzeitkräften unterstützt, nunmehr sind es immerhin 2,3 Vollzeitkräfte.
Vorbehalte gegenüber Social Media und Cloud Computing
Reserviert zeigen sich die befragten Datenschützer bei der Einbindung sozialer Netzwerke bzw. der Nutzung von „Cloud Computing“ und anderen internetbasierten Dienstleistungen. So gaben lediglich 13 % der Befragten an, Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Google+ für eine direkte Werbeansprache zu verwenden. Rund 60 % verzichten gänzlich auf Social Plugins.
„Cloud Computing“ nutzen 15 % der Unternehmen. Gegen eine Auslagerung von Informationen sprechen für die meisten Befragten in erster Linie Sicherheitsbedenken (79 %). Für 58 % ist die Transparenz der Angebote mangelhaft und nach Ansicht von 57 % ist die Rechtssicherheit beim „Cloud Computing“ nicht gegeben.
EU-Verordnung ist nur im Prinzip gut
Die geplante EU-Verordnung zur Harmonisierung der Datenschutzgesetze wird zwar von einer breiten Mehrheit (64 %) der Befragten im Prinzip unterstützt, im Detail sehen die Datenschutzbeauftragten aber Schwächen. Eine allgemein stärkere Sensibilisierung für den Datenschutz erhoffen sich 54 % von der Verordnung, und 41 % halten eine Vereinheitlichung der Datenschutzregeln aus Wettbewerbsgründen für erforderlich. Die Erhöhung der Bußgelder wird von 44 % aller Datenschutzbeauftragten begrüßt.
Auf der anderen Seite erwarten 45 % einen erhöhten bürokratischen Aufwand, 41 % fürchten sogar eine Verwässerung der deutschen Datenschutzrichtlinien durch die Verordnung. Auf Kritik stößt bei zwei von drei Befragten die geplante Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern müssten demnach keinen Datenschutzbeauftragten berufen. „Nach Einschätzung der Datenschutzbeauftragten wird das Ziel des Gesetzgebers, die Stellung der Aufsichtsbehörde zu stärken, nicht erreicht. Dies wäre nicht nur für die Verbraucher schlecht, sondern auch für die Unternehmen, die den Datenschutz schon heute ernst nehmen“, betont Görtz.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von PwC.
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Quelle: DATEV eG