EU-Vorsteuervergütungsverfahren: Frist endet am 30.09.2012

 

Am 30.09.2012 endet die Abgabefrist für Vorsteuervergütungsanträge inländischer Unternehmer innerhalb der EU für Vergütungsansprüche aus dem Jahr 2011.

 

Die Rückerstattung der von inländischen Unternehmern im EU-Ausland gezahlten Umsatzsteuer kann seit dem 01.01.2010 nur noch in elektronischer Form beantragt werden. Spätestens am 30.09.2012 müssen die Erstattungsanträge, die sich auf das Jahr 2011 beziehen, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingegangen sein. Da es sich bei der Abgabefrist um eine Ausschlussfrist ohne Verlängerungsmöglichkeit handelt, sollte in jedem Fall eine rechtzeitige Antragstellung erfolgen.

 

Um im elektronischen Vorsteuervergütungsverfahren Anträge stellen zu können, ist ein Software-Zertifikat der Finanzverwaltung erforderlich (sog. BOP-Zertifikat). Da die Registrierung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, sollte diese – sofern noch nicht geschehen – so bald als möglich vorgenommen werden. Eine Checkliste zur Registrierung für ein BOP-Zertifikat erhalten Sie in der Informations-Datenbank unter Dok.-Nr. 1050234.

EU-Vorsteuervergütung pro (Art.-Nr. 40198)

  

Mit dem Programm EU-Vorsteuervergütung pro können Sie je Mandant länderübergreifend eine Vielzahl von Vorsteuervergütungsanträgen gleichzeitig an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.   

 

  • Gleichzeitige Übermittlung mehrerer Anträge
  • Einbindung in die Arbeitsprozesse von DATEV pro
  • Benötigtes Fachwissen jederzeit im Zugriff

 

Mehr zum Produkt „EU-Vorsteuervergütung pro“

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Quelle: DATEV eG