Die EU-Kommission hat am 11.07.2012 einen Richtlinienvorschlag unterbreitet, der neue Regeln für die strafrechtliche Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug vorsieht, durch die das Geld der Steuerzahler besser geschützt werden soll.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 11.07.2012
Das von der EU verfolgte Ziel, mehr Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen und die Lebensbedingungen zu verbessern, wird gefährdet, wenn EU-Mittel zu kriminellen Zwecken missbraucht werden. In der gesamten EU stehen die öffentlichen Finanzen unter starkem Druck, und jeder Euro zählt.
Daher hat die Europäische Kommission am 11.07.2012 einen Richtlinienvorschlag unterbreitet, der neue Regeln für die strafrechtliche Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug vorsieht, durch die das Geld der Steuerzahler besser geschützt werden soll. Durch die Richtlinie soll ein einheitlicherer Rahmen für die Verfolgung und die Ahndung von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftaten geschaffen werden, so dass sich Kriminelle nicht länger die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen zunutze machen können. Zu diesem Zweck sieht der Vorschlag einheitliche Definitionen von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftatbeständen sowie einheitliche Mindestsanktionen (darunter auch Freiheitsstrafen in schweren Fällen) und einheitliche Bedingungen in Bezug auf die möglichen Untersuchungs- und Strafverfolgungszeiträume (Verjährungsfristen) vor. Auf diese Weise sollen potenzielle Betrüger abgeschreckt, wirksamere rechtliche Maßnahmen auf nationaler Ebene ermöglicht und Einziehungen ausgefallener EU-Mittel erleichtert werden.
Dazu EU-Justizkommissarin Viviane Reding: „EU-Gelder dürfen nicht in die Taschen von Kriminellen gelangen. Wir brauchen dringend strafrechtliche Vorschriften von höchstem Niveau, um das Geld der Steuerzahler schützen zu können. Unser Ziel ist klar: Betrug gegen den EU-Haushalt darf nicht ungestraft bleiben. Der heute vorgelegte Vorschlag soll dabei helfen, das bestehende Flickwerk bei den strafrechtlichen EU-Vorschriften zu beseitigen, das dazu geführt hat, dass manche Mitgliedstaaten eine gegebene Straftat mit Freiheitsstrafen ahnden und andere Mitgliedstaaten gar nicht.“
Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung betont: „Der bestehende Ansatz für den Schutz von EU-Geldern lässt sich bestenfalls als ‚lückenhaft‘ beschreiben. Betrüger dürfen sich nicht ihrer Verfolgung und Bestrafung entziehen können, nur weil sie sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden. Das Geld der europäischen Steuerzahler muss in allen Mitgliedstaaten wirksam geschützt werden. Der heute vorgelegte Vorschlag ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“
Die bestehenden Ansätze der einzelnen Mitgliedstaaten für den Schutz von EU-Geldern unterscheiden sich von Land zu Land teils erheblich. Der Begriff „Betrug zu Lasten des EU-Haushalts“ wird von Land zu Land unterschiedlich ausgelegt, und auch die betreffenden Strafen sind von Land zu Land verschieden. Die Strafen für Betrug beispielsweise reichen in der Europäischen Union von keinem vorgeschriebenen Strafmaß bis hin zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren, und die Zeiträume, in denen eine Untersuchung und Strafverfolgung möglich ist, reichen von einem Jahr bis zu 12 Jahren.
Um diesem Problem zu begegnen, werden in dem heute vorgelegten Richtlinienvorschlag Straftatbestände wie Betrug und betrugsähnliche Straftaten wie Korruption, missbräuchliche Mittelverwendung, Geldwäsche oder Behinderung öffentlicher Vergabeverfahren zu Lasten des EU-Haushalts definiert. Durch die einheitlichen Definitionen soll zu einer einheitlichen EU-weiten Anwendung durch die zuständigen Justizbehörden beigetragen werden, denn gegenwärtig schwankt die Verurteilungsquote bei den in Mitgliedstaaten aufgedeckten Fällen von Betrug beim Vollzug des EU-Haushalts je nach Land zwischen 14 und 80 % (EU-Durchschnitt: 41 %).
Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten für schwere Fälle von Betrug als Mindeststrafmaß eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorsehen. Um die Einziehung der betroffenen Mittel zu erleichtern, sollen die Erträge aus derartigen Straftaten künftig beschlagnahmt werden müssen.
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Quelle: DATEV eG