Durch einen Änderungsantrag des Abgeordneten Sajjad Karim wurde über die Abschaffung der Prüfungspflicht bei mittelgroßen Unternehmen im Rahmen der Überarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinien (so genannte EU-Bilanzrichtlinien) diskutiert.
WPK, Mitteilung vom 27.07.2012
Unter „Neu auf WPK.de“ vom 19. Juli 2012 war über die durch einen Änderungsantrag des Abgeordneten Sajjad Karim initiierte Diskussion zur Abschaffung der Prüfungspflicht bei mittelgroßen Unternehmen im Rahmen der Überarbeitung der 4. und 7. EU-Richtlinien (so genannte EU-Bilanzrichtlinien) berichtet worden.
Nach neueren Informationen verdichtet sich die Gefahr einer Umsetzung dieses Vorschlags. Dem Vernehmen nach ist die Abschaffung der Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen bereits in einem Kompromisspapier des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des EU-Parlamentes (Klaus-Heiner Lehne) enthalten. Wird dem in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am 17./18. September 2012 entsprochen, ist eine entsprechende Beschlussfassung durch das Plenum des EU-Parlaments bereits im Oktober oder November 2012 zu erwarten. Ob der Ministerrat diesem Beschluss zustimmen würde, ist derzeit offen. Dem Vernehmen nach liegt dem Ministerrat ein entsprechender Antrag noch nicht vor.
Die WPK setzt sich vehement für eine Beibehaltung der Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen ein. Die WPK steht mit allen maßgeblichen Entscheidungsträgern in engem Kontakt, um frühzeitig vor den weiteren Beratungen in Brüssel auf den Entscheidungsprozess Einfluss zu nehmen.
Wie bereits unter „Neu auf WPK.de“ vom 19. Juli 2012 berichtet wurde, hat sich der Präsident der WPK, Herr Dr. Securs, bereits mit Herrn Lehne, Herrn Karim sowie weiteren EU-Abgeordneten, insbesondere denen des Rechtsausschusses, in Verbindung gesetzt und um persönliche Gespräche gebeten. Aufgrund der Intransparenz der Meinungsbildungsprozesse insbesondere im Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat Herr Dr. Securs unter anderem und insbesondere auch die zuständigen Bundesminister für Justiz und Wirtschaft informiert und um Unterstützung für den Erhalt der Prüfungspflicht bei mittelgroßen Unternehmen gebeten.
Weitere Aktivitäten werden erfolgen. Die WPK befindet sich hierzu in engem Kontakt und Austausch mit den Vertretern der signifikanten Gruppierungen des Berufsstandes, den Verbänden und anderen relevanten Organisationen und Institutionen mit dem Ziel eines konzertierten Vorgehens.
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Quelle: DATEV eG