FEE: Positionspapiere veröffentlicht

Die Fédération des Experts Comptables Européens (FEE) hat Positionspapiere zu verschiedenen Themen veröffentlicht. Die WPK informiert.

 

WPK, Mitteilung vom 25.07.2012

 

Die Fédération des Experts Comptables Européens (FEE) hat Positionspapiere zu folgenden Themen veröffentlicht:

  
  • Erbringung von Nicht-Prüfungsleistungen an Unternehmen von öffentlichem Interesse, bei denen Prüfungsleistungen erbracht werden
  • Verbesserung der Berichterstattung
  • Öffentliche Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichen Interesse und Unternehmen von nicht-öffentlichem Interesse prüfen
  • Übernahme der ISA in der Europäischen Union

 

FEE fordert, dass Nicht-Prüfungsleistungen, die Prüfer gegenüber ihren Prüfungsmandanten erbringen, nicht generell so behandelt werden sollten, dass jede Leistung unter allen Umständen die Unabhängigkeit des Prüfers gefährdet und daher insgesamt verboten werden muss. In Anlehnung an die Grundsätze des aktuellen Code of Ethics des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) sollte gemäß FEE bei den Nicht-Prüfungsleistungen eine Unterscheidung getroffen werden zwischen Leistungen, die generell verboten sein müssen, die erlaubt sind, und solchen, die möglicherweise zu Unabhängigkeitsgefährdungen führen, was in einer Einzelfallanalyse festzustellen ist.

 

FEE unterstützt alle Initiativen, die darauf abzielen, den Bestätigungsvermerk nutzerfreundlicher, verständlicher und informativer zu gestalten. Im Hinblick auf seine Details sieht FEE den Kommissionsvorschlag als wenig praktikabel und zweckmäßig an. Dem Prüfer sollte ein größerer Ermessensspielraum eingeräumt werden, wonach er entscheiden kann, über welche Informationen bezogen auf das individuelle Unternehmen berichtet werden soll. FEE spricht sich auch gegen unterschiedliche Anforderungen an die Bestätigungsvermerke von Unternehmen von öffentlichem Interesse und von Unternehmen von nicht-öffentlichem Interesse aus. Es sollte ein einziger Bestätigungsvermerk für alle Unternehmen eingeführt werden, der im Hinblick auf die unterschiedlichen Informationsbedürfnisse skalierbar ist. Darüber hinaus äußert sich FEE in seinem Positionspapier zu Aussagen zur Unternehmensfortführung, zur Darstellung des Prüfungsansatzes sowie zur Darstellung der internen Kontrollen im Bestätigungsvermerk.

 

FEE unterstützt ausdrücklich die öffentliche Aufsicht über den Prüferberuf auf nationaler Ebene, jedoch sollte dabei ein Gleichgewicht zwischen der Unabhängigkeit vom Prüferberuf auf der einen Seite und ausreichender Kompetenz zur Bewältigung der Aufgaben einer Aufsicht über den Prüferberuf hergestellt werden. Im Hinblick auf die Zusammensetzung der zuständigen Behörde sollte diese nach FEE einen großen Kreis von Interessengruppen (Vertreter der Wirtschaft, Regulierer, Anteilseigner) umfassen und nicht nur Staatsbedienstete. EU-Mitgliedstaaten sollte es erlaubt sein, dass die zuständigen Behörden bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Anerkennung und Registrierung von gesetzlichen Abschlussprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften delegieren. Qualitätskontrollprüfungen sowie Sonderuntersuchungen von Prüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse sollten durch die zuständige Behörde durchgeführt werden. Bei Prüfern von Unternehmen von nicht-öffentlichem Interesse sollte dies aber nicht notwendigerweise durch die zuständige Behörde selbst durchgeführt werden müssen, sondern unter der Aufsicht der zuständigen Behörde auf Berufsorganisationen delegiert werden können. Im Hinblick auf die Erweiterung des Begriffs „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ empfiehlt FEE den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht einzuräumen, um bestimmte Unternehmen aus der Definition der EU-Kommission unter der Voraussetzung herauszunehmen, dass diese Unternehmen anderweitig ausreichend national reguliert sind, nicht wesentlich für die Volkswirtschaft des jeweiligen Landes sind und die nationalen Befreiungsvorschriften nicht zu grenzüberschreitenden Verlagerungen führen.

 

FEE fordert unverändert die Übernahme der ISA für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen in der EU. Ergänzungen durch die Mitgliedstaaten sollten insofern möglich sein, als sie nationale rechtliche Besonderheiten berücksichtigen. FEE begrüßt die ausdrückliche Erklärung zur verhältnismäßigen Anwendung der ISA für die Prüfung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bedeutet, dass einzelne ISA beziehungsweise spezifische Anforderungen innerhalb einzelner ISA dann nicht angewendet werden müssen, wenn sie nicht für die Prüfung relevant sind. Daneben gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aber auch für Umfang und Inhalt der Dokumentation, um unverhältnismäßige Dokumentationsanforderungen zu vermeiden.

 

Die Positionspapiere stehen auf der Internetseite der FEE zur Verfügung.

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Quelle: DATEV eG