IfM Bonn begrüßt die Einführung der Blue-Card-EU

Mit der ab 1. August 2012 geltenden Blue-Card-EU-Regelung sendet der deutsche Gesetzgeber deutliche Willkommenssignale an im Ausland lebende

 

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 31.07.2012

 

Mit der ab 1. August 2012 geltenden Blue-Card-EU-Regelung sendet der deutsche Gesetzgeber deutliche Willkommenssignale an im Ausland lebende Hochqualifizierte. Eine Blue-Card-EU können Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten beantragen, die über einen in Deutschland erworbenen oder hier anerkannten Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Die Vorrangprüfung, der sich – von Ausnahmen abgesehen – Fachkräfte ohne Hochschulabschluss weiterhin unterziehen müssen, entfällt nunmehr. Ein Arbeitsplatz muss weiterhin nachgewiesen werden. Allerdings wurde das mindestens zu erzielende Bruttojahresgehalt auf 44.800 Euro abgesenkt. In Mangelberufen (MINT-Fächer) gilt eine niedrigere Schwelle von 34.944 Euro. Diese Neuregelungen erhöhen die Attraktivität Deutschlands für hochqualifizierte Ausländer. Das IfM Bonn begrüßt daher die neuen Regelungen.

 

Die Blue-Card-EU ist ohne Frage auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Vorteil, vor allem für solche, die in technologischen und naturwissenschaftlichen Feldern tätig sind. Ein nicht unerheblicher Teil der KMU hat jedoch keinen oder nur einen geringen Bedarf an hochqualifizierten Arbeitnehmern. Sie beschäftigen weit häufiger als Großunternehmen Arbeitnehmer mit mittleren Berufsabschlüssen. Aus Sicht der KMU wäre eine Ausweitung der Blue-Card-EU auf ausgewählte, am Arbeitsmarkt stark nachgefragte Fachkräfte mit mittleren Berufsabschlüssen wünschenswert. Dies könnte einen weiteren Beitrag zur Linderung von Fachkräfteengpässen leisten, unter denen KMU noch stärker leiden als Großunternehmen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des IfM Bonn.

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Quelle: DATEV eG