Das BMF hat Ende Juli 2012 die Beteiligung der betroffenen Ressorts, der Bundesverbände der Wirtschaft und der Behörden des nachgeordneten Geschäftsbereichs zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols eingeleitet. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag sowie die Finanzressorts der Länder wurden zeitgleich über den Entwurf informiert.
BMF, Pressemitteilung vom 26.07.2012
Das Bundesministerium der Finanzen hat Ende Juli 2012 die Beteiligung der betroffenen Ressorts, der Bundesverbände der Wirtschaft und der Behörden des nachgeordneten Geschäftsbereichs zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols eingeleitet. Die Fraktionen im Deutschen Bundestag sowie die Finanzressorts der Länder wurden zeitgleich über den Entwurf informiert.
Mit dem Gesetz sollen die europarechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1234/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 (ABl. (EU) vom 30. Dezember 2010, L 346/11) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols letztmalig bis Ende 2017 verlängerten Beihilfe in nationales Recht umgesetzt werden.
Durch das Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols sollen die zwingend notwendigen Rechtsänderungen während der Auslaufphase des Branntweinmonopols in das Branntweinmonopolgesetz aufgenommen werden. Diese betreffen insbesondere das Ausscheiden der landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien aus dem Branntweinmonopol mit Wirkung vom 1. Oktober 2013.
Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 ist die Aufhebung des Branntweinmonopolgesetzes vorgesehen. Darüber hinaus ist ab dem 1. Januar 2018 die Übernahme der verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften über die Branntweinsteuer aus dem Zweiten Teil des Branntweinmonopolgesetzes in ein Alkoholsteuergesetz beabsichtigt. Das Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen wird auf der Basis der derzeit geltenden Kriterien und verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen in das Alkoholsteuergesetz integriert. Damit verbunden ist insbesondere die bundesweite Öffnung des Abfindungs-und Stoffbesitzerbrennens ab dem 1. Januar 2018.
Der Gesetzentwurf wurde noch nicht von der Bundesregierung beschlossen.
Den Referentenentwurf mit Vorblatt und Begründung sowie die Verordnung (EU) Nr. 1234/2012 finden Sie auf den Seiten des BMF.
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Quelle: DATEV eG