Prozesskostenhilfe sichert Zugang zum Recht

Die Bundesregierung wird das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht reformieren und effizienter machen. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen.

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 15.08.2012

Die Bundesregierung wird das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht reformieren und effizienter machen. Dazu hat das Kabinett nun einen Gesetzentwurf beschlossen.

 

Das neue Gesetz soll insbesondere die missbräuchliche Inanspruchnahme der Prozesskosten- und Beratungshilfe verhindern.

 

Die Bundesregierung kommt damit auch den Forderungen der Länder entgegen. Deren Haushalte hatten in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg der Ausgaben für die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe zu verkraften.

 
Unterstützung für Bedürftige

Bedürftige Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin die erforderliche Unterstützung für rechtliche Beratung und Vertretung erhalten. Ziel der Bundesregierung ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Recht – unabhängig von Einkünften und Vermögen – zu sichern.

 

Den Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts finden Sie auf der Homepage des BMJ.

———————-

Quelle: DATEV eG