Positionspapier zum Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose

Die aktuellen Richtlinienvorschläge der EU zur Reform der Abschlussprüfung und Rechnungslegung machen deutlich, dass zukunftsbezogene Aussagen in der Rechnungslegung immer wichtiger werden. Das IDW hat dies zum Anlass genommen, die Zusammenhänge zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Insolvenzantragsgründen in einem Positionspapier zu beleuchten.

 

IDW, Mitteilung vom 15.08.2012

 

Die aktuellen Richtlinienvorschläge der EU zur Reform der Abschlussprüfung und Rechnungslegung machen deutlich, dass zukunftsbezogene Aussagen in der Rechnungslegung immer wichtiger werden. Das IDW hat dies zum Anlass genommen, die Zusammenhänge zwischen dem handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Insolvenzantragsgründen in einem Positionspapier zu beleuchten.

 

Das Positionspapier grenzt die handelsrechtliche Fortführungsannahme nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO voneinander ab. Darüber hinaus zeigt es auf, in welchem Ausmaß das deutsche Insolvenzrecht die handelsrechtliche Fortführungsannahme beeinflussen kann. Dabei wird klargestellt, dass die Abschlussprüfung eine Prüfung der Rechnungslegung bedeutet, nicht aber eine abschließende rechtliche Würdigung ist, ob eine Insolvenzantragspflicht für die gesetzlichen Vertreter vorliegt.

 

Das Positionspapier „Zusammenwirken von handelsrechtlicher Fortführungsannahme und insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose“ finden Sie auf der Homepage des IDW.

Quelle: IDW

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Quelle: DATEV eG