Bundesregierung will Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess einführen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess“ in den Bundestag eingebracht.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 30.08.2012

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess“ (17/10490) in den Bundestag eingebracht. Diese ist bisher nicht vorgeschrieben. „Das Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung erschwert den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung um gerichtlichen Instanzenzug“, schreibt die Regierung zur Begründung.

 

Der Gesetzentwurf sieht nun die Einführung der Rechtsbehelfsbelehrung in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor, in denen „die anwaltliche Vertretung nicht obligatorisch“ ist. Somit werden für Gerichte, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaften und Notariate zusätzliche Informationspflichten geschaffen. Für die Anpassung von Formularen und EDV-Software werden Kosten in noch nicht bekannter Höhe für die Länder entstehen.

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Quelle: DATEV eG