Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in den Bundestag eingebracht.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 30.08.2012

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in den Bundestag eingebracht.

 

Sie folgt damit einer EU-Richtlinie, die bis März 2012 in deutsches Recht umzusetzen ist.

 

Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/10491) sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses und Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen vor.

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Quelle: DATEV eG