IDW zum Entwurf IFRIC Interpretation 2012/2 "Put Options Written on Non-controlling Interests"

Das IDW begrüßt zwar die Bemühungen des IFRS IC um Klarstellung, allerdings sollte im Fall der Inkonsistenz zweier Standards diese direkt geändert werden, anstatt eine neue Interpretation zu verabschieden.

 

IDW, Mitteilung vom 12.09.2012

 

Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat im Mai 2012 einen Entwurf der IFRIC Interpretation „Put Options Written on Non-controlling Interests“ veröffentlicht. Dieser befasst sich mit der Folgebilanzierung von Verkaufsoptionen, die ein Mutterunternehmen zum Kauf von Anteilen an Tochterunternehmen verpflichten, die sich im Besitz von nicht beherrschenden Anteilseignern befinden.

 

IAS 32.23 schreibt den Ansatz einer finanziellen Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts des Rückkaufbetrags bzw. des Ausübungspreises der Option vor. Da die Folgebewertung in den IFRSs nicht geregelt ist, finden in der Praxis folgende zwei Verfahrensweisen Anwendung:

 

 
  • Erfassung aller Bewertungsänderungen der finanziellen Verbindlichkeit im Periodenergebnis (profit or loss) nach IAS 39
  • Erfassung aller Bewertungsänderungen der finanziellen Verbindlichkeit direkt im Eigenkapital nach IAS 27.30.

 

Nach Auffassung des IFRS IC ist die finanzielle Verbindlichkeit nach IAS 39 zu bilanzieren, da die Bewertungsänderungen der finanziellen Verbindlichkeit nicht zu einer Veränderung des relativen Anteilsbesitzes an dem Tochterunternehmen führen und somit keine Eigenkapitaltransaktionen i. S. v. IAS 27.30 vorliegen.

 

Das IDW begrüßt zwar die Bemühungen des IFRS IC um Klarstellung, allerdings sollte im Fall der Inkonsistenz zweier Standards diese direkt geändert werden, anstatt eine neue Interpretation zu verabschieden.

 

Nach den aktuellen Regelungen der IFRSs lässt sich der Vorschlag des IFRS IC inhaltlich zwar rechtfertigen, jedoch sind andere Bilanzierungsmethoden nicht ausgeschlossen.

 

Das Schreiben an das Interpretations Committee vom 06.09.2012 finden Sie auf der Homepage des IDW.

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Quelle: DATEV eG