Der Bundesrat möchte den Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der Wirtschaft erhöhen, der bisher z. B. bei Aufsichtsräten lediglich 10 % beträgt. Ein Gesetzentwurf sieht daher – mit einer Übergangsfrist von elf Jahren – die Einführung einer zweistufigen Mindestquote (20/40 %) für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Frauen und Männern vor.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 21.09.2012
Der Bundesrat möchte den Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der Wirtschaft erhöhen, der bisher zum Beispiel bei Aufsichtsräten lediglich zehn Prozent beträgt. Ein am 21.09.2012 beschlossener Gesetzentwurf sieht daher – mit einer Übergangsfrist von elf Jahren – die Einführung einer zweistufigen Mindestquote (20/40 Prozent) für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Frauen und Männern vor. Für Sonderfälle ist eine Härtefallklausel vorgesehen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG