Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat den „Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 Konzernlagebericht“ sowie „Folgeänderungen am Deutschen Rechnungslegungs Standard 16 Zwischenberichterstattung“ verabschiedet.
WPK, Mitteilung vom 26.09.2012
In seiner 19. Öffentlichen Sitzung am 14. September 2012 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) den „Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 Konzernlagebericht“ sowie „Folgeänderungen am Deutschen Rechnungslegungs Standard 16 Zwischenberichterstattung“ verabschiedet. Beide Standards werden in Kürze dem Bundesministerium der Justiz mit der Bitte um Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB im elektronischen Bundesanzeiger übermittelt, um die damit verbundene Bindungswirkung zu erlangen.
DRS 20 ist für alle Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen unabhängig davon anzuwenden, ob sie nach deutschem Handelsrecht oder den internationalen Vorschriften IFRS erstellt werden.
Die Erstanwendungszeitpunkt soll spätestens ab dem Geschäftsjahr erfolgen, das nach dem 31. Dezember 2012 beginnt; eine frühere Anwendung ist zulässig, das heißt Unternehmen können bereits freiwillig für das Geschäftsjahr 2012 auf den neuen Standard zurückgreifen. Die neugefassten Regelungen des DRS 16 sollen spätestens ab dem ersten Zwischenbericht nach der erstmaligen Anwendung des DRS 20 Anwendung finden.
Eine Presseinformation finden Sie auf der Homepage des DRSC.
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Quelle: DATEV eG