Die von der EU-Kommission am 30. November 2011 vorgelegten Vorschläge zur Reform der Abschlussprüfung haben zahlreiche Organisationen, Institutionen, Berufsangehörige und Wissenschaftler zur Abgabe von Stellungnahmen veranlasst. Allein die WPK hat zwei Konsultationsrunden veranstaltet.
WPK, Mitteilung vom 25.09.2012
Die von der EU-Kommission am 30. November 2011 vorgelegten Vorschläge zur Reform der Abschlussprüfung haben zahlreiche Organisationen, Institutionen, Berufsangehörige und Wissenschaftler zur Abgabe von Stellungnahmen veranlasst. Zahllose Konferenzen, Diskussionsrunden und Vortragsreihen zu diesem Thema haben inzwischen stattgefunden und finden noch statt. Allein die WPK hat zwei Konsultationsrunden mit den derzeit nicht im Beirat der WPK vertretenen Berufsgruppen veranstaltet.
Da die Vorschläge zur Reform der Abschlussprüfung die von der WPK zu wahrenden Belange des gesamten Berufsstandes unmittelbar berühren, hatte die WPK in ihrer Stellungnahme vom 27. Januar 2012 ausführlich zu den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission Position bezogen. Diese Stellungnahme richtete sich – wie übrigens alle anderen abgegebenen Stellungnahmen – nur auf die einzelnen im EU-Kommissionsvorschlag angesprochenen Instrumente. Da der verpflichtende Joint Audit in dem letzten Vorschlag der EU-Kommission nicht mehr enthalten war, bestand insofern kein aktueller Anlass zur Stellungnahme. Von einer Positionierung zur externen Rotation war mit Blick auf die unterschiedlichen Auffassungen hierzu im Berufsstand und den Gremien der WPK zunächst abgesehen worden. Der Gesamtkomplex sollte stattdessen unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssteigerung von Abschlussprüfungen und Stärkung der Unabhängigkeit von Abschlussprüfern noch einmal intensiv und unter Einbeziehung aller Berufsgruppen erörtert werden.
Im Ergebnis kamen die Gremien der WPK zu der Erkenntnis, dass eine isolierte Diskussion einzelner Instrumente nicht weiterführt, sondern nur verschiedene Elemente und Maßnahmen unter Einschluss einer qualitätssichernden Entgeltregelung in Kombination zielentsprechend sein können und hierbei wiederum zwischen Prüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und sonstigen prüfungspflichtigen Unternehmen unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten zu unterscheiden ist.
Für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse setzt sich die WPK daher für eine verbindliche Kombination der nachfolgenden vier Instrumente ein:
- langjährige Mehrjahresbestellung
- externe Rotation (beispielsweise zehn Jahre)
- qualitätssichernde Entgeltregelung
- verpflichtender Joint Audit.
Die externe Rotation sowie verpflichtende Joint Audits als isolierte Instrumente lehnt die WPK hingegen ab. Diese die Prüfungsqualität und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fördernden Instrumente können bei ihrer isolierten Anwendung auch negative Auswirkungen mit sich bringen. Nur durch die Kombination treten die qualitäts- und unabhängigkeitsfördernden Wirkungen in den Vordergrund. Negative Auswirkungen werden neutralisiert.
Im Einzelnen gehen die Überlegungen dahin, dass der verpflichtende Joint Audit – ebenso wie die externe Rotation – für alle Unternehmen von öffentlichem Interesse und damit unabhängig von bestimmten Größenmerkmalen vorgesehen werden sollten. Des Weiteren sollte der Joint Audit zeitversetzt erfolgen, so dass ein neubestellter Abschlussprüfer mit einem der bisherigen Abschlussprüfer für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren gemeinsam prüft, um einem möglichen Wissensverlust entgegenzuwirken. Bei den übrigen gesetzlichen Abschlussprüfungen sieht die WPK eine langjährige Mehrjahresbestellung in Kombination mit einer qualitätssichernden Entgeltregelung als zielführend, ausreichend und verhältnismäßig an.
Dieses Kombinationsmodell ist zusammen mit weiteren wichtigen Standpunkten der WPK zur Reform der Abschlussprüfung in einer Agenda zusammengefasst und den Abgeordneten des Rechtsausschusses (JURI) des EU-Parlaments vorgelegt worden. Gespräche mit Abgeordneten werden auf dieser Grundlage geführt.
Wie die durchgeführten Konsultationsrunden gezeigt haben, wird es im Hinblick auf die externe Rotation vor allem von den Vertretern der „Big Four“ nicht mitgetragen. Das Bemühen der WPK, im Berufsstand eine möglichst einheitliche Auffassung herbeizuführen, führte noch zu einem Gespräch mit Vertretern der „Big Four“ und der „Next Ten“. Leider war es dabei nicht möglich, einen Konsens zu erreichen. Vor dem Hintergrund der übergeordneten Zielsetzung, der Vertrauenskrise in die Abschlussprüfung entgegenzuwirken, hält es die WPK daher unverändert für erforderlich, mit einer die Qualität und die Unabhängigkeit steigernden Gesamtlösung die Belange des gesamten Berufsstandes zu wahren. Wegen der dortigen spezifischen Besonderheiten schließt es die genossenschaftlichen Prüfungsverbände und Prüfungsstellen von Sparkassen- und Giroverbänden allerdings nicht mit ein.
Die Agenda finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG