Bezirksschornsteinfegermeister sollen nach dem Willen der Bundesregierung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit anderen selbständigen Handwerkern gleichgestellt werden.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 01.10.2012
Bezirksschornsteinfegermeister sollen nach dem Willen der Bundesregierung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit anderen selbständigen Handwerkern gleichgestellt werden. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf (17/10749) hervor, in dem sie erklärt, das bisherige Zusatzversorgungssystem zu schließen. Die Renten der aktuell 6.500 Rentenempfänger würden jedoch fortgezahlt werden, ebenso blieben die Anwartschaften auf Altersruhegeld erhalten.
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Quelle: DATEV eG