BFH: Bergwerkseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer der Bodenschätze – Sonderabschreibung nach dem FöGbG

Der BFH hat entschieden, dass Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz auf Bergwerkseigentum möglich sind (Az. I R 101/10).

 

BFH, Urteil I R 101/10 vom 25.07.2012

Leitsatz

 
  1. Das einem Abbauunternehmen übertragene unbefristete und von der Entrichtung einer Förderabgabe befreite Bergwerkseigentum vermittelt regelmäßig dann das wirtschaftliche Eigentum an den betroffenen bergfreien Bodenschätzen, wenn das Unternehmen beabsichtigt, die Vorkommen vollständig zu heben.
  2. Der Erwerb der Bodenschätze und damit die Anschaffung unbeweglicher Wirtschaftsgüter berechtigt zu Sonderabschreibungen nach Maßgabe von § 3 i. V. m. § 4 FöGbG 1991.

 

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Quelle: DATEV eG