Die Wirtschaftsprüferkammer hat sich mit Schreiben vom 27. November 2012 gegenüber dem Bundesanzeiger Verlag gegen die Abschaffung der Sperrfrist bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen über die Publikationsplattform ausgesprochen.
WPK, Mitteilung vom 28.11.2012
Die Wirtschaftsprüferkammer hat sich mit Schreiben vom 27. November 2012 gegenüber dem Bundesanzeiger Verlag gegen die Abschaffung der Sperrfrist bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen über die Publikationsplattform ausgesprochen.
Wortlaut des Schreibens:
„Sehr geehrter Herr Dr. Schulenburg,
aus dem Kreise unserer Mitglieder haben wir von der Abschaffung der Sperrfrist bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen über die Publikationsplattform ab dem 27. Oktober 2012 erfahren.
Wirtschaftsprüfer übermitteln oftmals für Ihre Mandanten die erstellten oder geprüften Jahresabschlüsse inkl. zusätzlich erforderlicher rechtsformspezifischer Dokumente zur Offenlegung an den Bundesanzeiger.
Die Abschaffung dieses beidseitig und langjährig bewährten Verfahrens dürfte nun bei allen Beteiligten zu entsprechend unnötig gehäuftem Arbeitsanfall zum jeweiligen Ablauf der Offenlegungsfrist hin führen. Wir würden es begrüßen, wenn die Entscheidung zur Abschaffung der Sperrfristen nochmals einer Würdigung unterzogen würde.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.“
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Quelle: DATEV eG