Auf der Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) wurde am 18. September 2012 die Verlautbarung zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz verabschiedet. Die WPK informiert.
WPK, Mitteilung vom 28.11.2012
Auf der Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) wurde am 18. September 2012 die Verlautbarung zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz verabschiedet. Die Verlautbarung grenzt unter anderem den Anwendungsbereich der Bildung passiver latenter Steuern bei Inanspruchnahme von § 274a Nr. 5 HGB auf Fälle ein, in denen aus Sicht der BStBK eine Verbindlichkeitsrückstellung vorliegt.
Die Verlautbarung ist aussagegemäß bindend für die rund 90.000 Steuerberater in Deutschland, welche die handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse für Unternehmen erstellen.
Die Presseinformation und die BStBK-Verlautbarung finden Sie auf der Internetseite der BStBK.
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Quelle: DATEV eG