Keine Quote in Führungsgremien

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag nahezu identische Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und des Bundesrates zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien abgelehnt.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 18.04.2013

 

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. April nahezu identische Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/11139) und des Bundesrates (17/11270) zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien abgelehnt.

 
Die beiden Gesetzentwürfe zielten auf die Einführung gesetzlicher Mindestquoten für die Besetzung von Aufsichtsräten mit Frauen und Männern vor. In zwei Stufen sollte ab 2018 eine Mindestquote von 20 Prozent und ab 2023 eine solche von 40 Prozent gelten. In namentlicher Abstimmung votierten 276 Abgeordnete gegen den Bundesratsentwurf, 320 befürworteten ihn, es gab eine Enthaltung. Einen Änderungsantrag der Grünen zum Bundesratsentwurf (17/13141), wonach entsprechend dem Konsens der Unionsfraktion für das Jahr 2020 eine Quote von 30 Prozent Frauenanteil vorgesehen werden sollte, lehnten alle Fraktionen ab. Abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der Linken (17/13143), wonach eine paritätische Quotierung der Aufsichtsrats- und Vorstandsposten von 50 Prozent durchgesetzt werden sollte. Gegen das Votum der Opposition fand ein Gesetzentwurf der SPD zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (17/8878) keine Mehrheit.

 
Die SPD hatte in ihrem älteren Gesetzentwurf eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen ab 2015 vorgesehen. Bei Enthaltung der SPD lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (17/797) ab, eine Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter Unternehmen einzuführen. Sollten Aufsichtsräte bis 2017 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt sein, sollten Sanktion bis hin zur Entziehung der Zulassung zur Börse vorgesehen werden. Der Bundestag folgte bei seinem Votum Empfehlungen des Rechtsausschusses (17/12784, 17/1274). Einen weiteren Antrag der Grünen, eine Quote für Aufsichtsräte einzuführen (17/13094), lehnte die Koalitionsmehrheit ab.

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Quelle: DATEV eG