Der Bundestag hat den Gesetzentwurf über die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten auf Empfehlung des Innenausschusses angenommen.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 18.04.2013
Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der SPD hat der Bundestag am 18. April den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP über die Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten (17/12479) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/13132) angenommen.
Danach kann diese Personengruppe künftig anstelle einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beim vormaligen Dienstherrn Altersgeld beanspruchen.
Dessen Höhe bestimmt sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit. Der Anspruch ruht, bis der ehemalige Bundesbedienstete die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat. Vorher kann Altersgeld nur unter engen Voraussetzungen und Abschlägen bezogen werden. Das Altersgeld ist keine Beamtenversorgung. Vielmehr entsteht mit der Entlassung ein eigenständiger Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung.
———————-
Quelle: DATEV eG