Für die Bundesregierung ist der Kampf gegen so genannte Steueroasen und Gewinnverlagerungen großer Konzerne eine Frage der internationalen Steuergerechtigkeit. Dazu hat das BMF Stellung genommen.
BMF, Pressemitteilung vom 18.04.2013
Für die Bundesregierung ist der Kampf gegen so genannte Steueroasen und Gewinnverlagerungen großer Konzerne eine Frage der internationalen Steuergerechtigkeit. Fortschritte lassen sich dabei nur auf dem Verhandlungswege erzielen.
Verbesserter Informationsaustausch führt zum Austrocknen so genannter Steueroasen
Für Steuerhinterzieher galten früher solche Staaten und Gebiete als besonders attraktiv, die sich nicht zum steuerlichen Informationsaustausch bereit erklärten. Denn ohne die Möglichkeit der Informationsgewinnung über steuerliche Sachverhalte im Ausland ist es der Finanzverwaltung nahezu unmöglich, steuerliche Einzelsachverhalte aufzuklären.
Mittlerweile haben sich jedoch nahezu alle Staaten mit relevanten Finanzzentren zum steuerlichen Informationsaustausch verpflichtet. Diese Entwicklung resultiert aus einer Reihe von Initiativen und intensive Verhandlungen in den entsprechenden internationalen Gremien (OECD, EU, Global Forum).
Sowohl auf internationaler Ebene als auch im zwischenstaatlichen Kontext hat sich Deutschland stets für mehr Transparenz und einen verbesserten Informationsaustausch für Steuerzwecke stark gemacht. Die Bundesrepublik hat zudem die Chance genutzt und mit einer Reihe von Staaten und Gebieten Informationsaustauschabkommen geschlossen.
Die Standards wurden dabei an die aktuellen OECD-Vorgaben für Transparenz und effektiven Informationsaustausch für Besteuerungszwecke angepasst (OECD-Standard). Dies ist ein wichtiger Fortschritt im Kampf gegen die Steuerflucht. Weitere müssen folgen. Denn nach dem aktuellen OECD-Standard können Informationen zwar schon dann angefragt werden, wenn sie „voraussichtlich erheblich“ für Besteuerungszwecke sind, jedoch können diese Anfragen lediglich in Einzelsachverhalten gestellt werden. Es müssen also bereits Anhaltspunkte für die Finanzverwaltung vorliegen, dass ein Steuerpflichtiger Einkünfte oder Vermögen in das Ausland verlagert haben könnte.
Besser wäre es natürlich, wenn die Finanzverwaltungen Informationen über verlagerte Einkünfte und Vermögen auch ohne konkrete Anfrage erhielten. So besteht etwa nach der EU-Zinsrichtlinie zwischen allen EU-Mitgliedstaaten die grundsätzliche Möglichkeit des automatischen gegenseitigen Informationsaustauschs über Zinseinkünfte. Von Ausnahmeregelungen machen hier gegenwärtig noch Österreich und Luxemburg Gebrauch. Aufgrund des internationalen Drucks hat sich inzwischen jedoch auch Luxemburg bereit erklärt, ab 2015 zum automatischen Informationsaustausch überzugehen.
Deutschland arbeitet mit Nachdruck daran, hier noch weitere Fortschritte zu erzielen. So haben Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien unlängst erklärt, auch weitere von der Zinsrichtlinie nicht umfasste Kapitaleinkünfte (wie z.B. Dividenden) in den gegenseitigen Informationsaustausch einzubeziehen.
Initiative gegen Gewinnverlagerungen und Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage
Staaten konkurrieren mit günstigen Steuersätzen weltweit um die Ansiedlung von Unternehmen. Diesen internationalen Steuerwettbewerb machen sich in erster Linie große Konzerne bei der Wahl ihres Unternehmenssitzes zunutze. Dieser Konkurrenz hat sich auch Deutschland zu stellen und muss für multinational tätige Unternehmen ein attraktives Umfeld schaffen. Ansonsten wandern die Unternehmen in andere Staaten ab, was zu negativen wirtschaftlichen Folgen wie Arbeitslosigkeit und weniger Wirtschaftswachstum führt.
Aufgrund der rasant wachsenden Wirtschaft und der Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen ist es multinationalen Unternehmen möglich, ihre Gewinne zu kürzen bzw. Einkünfte in das niedrig besteuernde Ausland zu verlagern. Es handelt sich dabei oftmals nicht um Steuerhinterziehung, sondern um die Ausnutzung legaler Gestaltungsmöglichkeiten unter Ausnutzung international nicht abgestimmter Steuerregelungen. Da sich diese Tendenz in den letzten Jahren verstärkt hat, unternimmt die Bundesregierung Gegenmaßnahmen, damit multinationale Unternehmen ihren fairen Anteil zum Steueraufkommen der Staaten beitragen. Rein national tätige Unternehmen müssen im Vergleich mit internationalen Konzernen aus steuerlicher Sicht konkurrenzfähig bleiben.
Das Ziel einer fairen internationalen Aufteilung der Besteuerungsrechte, insbesondere die steuerliche Abstimmung zwischen den Staaten, kann nur durch gemeinsame politische Anstrengungen auf internationaler Ebene erreicht werden. Die Bundesregierung unterstützt daher u. a. das OECD-Projekt gegen die Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne („Base Erosion and Profit Shifting – BEPS“).
Im Rahmen dieses Projekts sollen die Ursachen für niedrige effektive Steuerbelastungen von multinationalen Unternehmen ermittelt und wirksame Maßnahmen gegen Gewinnverlagerungen ergriffen werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere:
- Regelungen, die darauf abzielen, die Steuerbasis aus anderen Ländern abzuziehen sowie
- die Nichtbesteuerung von Unternehmensgewinnen, die durch gezielte Ausnutzung der Steuergesetze mehrerer Staaten entstehen.
Durch die OECD-Initiative, die von allen Industriestaaten und insbesondere von Deutschland, Frankreich und Großbritannien sowie die G8 und G20 unterstützt wird, ist international eine erhebliche politische Dynamik entstanden. Daher können diese Probleme jetzt effizienter und koordinierter als in der Vergangenheit angegangen werden.
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Quelle: DATEV eG