Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2012 zu Mehrergebnissen in Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2012 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 2,3 Mrd. Euro geführt.

 

BMF, Pressemitteilung vom 19.04.2013

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2012 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 2,3 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.

 
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2012 wurden 91.198 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.904 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.

 
Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 48 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von knapp 1,2 Mio. Euro.

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Quelle: DATEV eG